Kosten

Für jeden Mandanten ist die Frage der Gebühren ein wesentlicher Faktor, der über die Art und den Umfang der Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes entscheidet. Ohne besondere Vereinbarung rechnet ein Rechtsanwalt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Danach ist die Höhe des Anwaltshonorars abhängig von dem Wert, um den gestritten wird (Streitwert), und der jeweiligen Tätigkeit des Anwalts. Detaillierte Informationen zur Abrechnung nach dem RVG finden Sie auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer.

Für gerichtliche Verfahren müssen alle Anwälte nach den Vorgaben des RVG abrechnen.

Bei außergerichtlicher Beratung und Vertretung sind dagegen weitere Abrechnungsmodalitäten möglich, insbesondere Stunden- und Pauschalhonorarvereinbarungen. Da zu Beginn eines Mandats die Höhe des Streitwertes oftmals noch nicht feststeht, kann auch eine für beide Seiten verbindliche Vereinbarung über diesen sinnvoll und erforderlich sein.

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, setzen wir uns gerne auch mit dieser in Verbindung, um eine evtl. Kostenübernahme abzuklären.