Familienrecht

Kernpunkte im Familienrecht sind noch immer Scheidungen mit Fragen des Unterhaltsrechts und eines möglichen Zugewinnausgleichs.

Neben der von uns bevorzugten Herbeiführung und Durchführung einvernehmlicher Scheidungen wird im Familienrecht häufig um folgende Bereiche gestritten:

  • Ehegattenunterhalt
  • Kindesunterhalt
  • Güterrecht (Zugewinn, Schulden, Rückforderung von Schenkungen u.s.w.)
  • Ehewohnung und Hausrat
  • Elterliche Sorge
  • Umgangsrecht
  • Versorgungsausgleich

An dieser Stelle einige kurze Hinweise zu den wichtigsten Dingen, die in jedem Fall bei Trennung und Scheidung zu beachten sind und zu der Frage, ob und wozu gegebenenfalls ein Anwalt benötigt wird.

Immer zu beachten ist, dass Informationen und Unterlagen gesichert werden. Das ist auch bei Paaren unerlässlich, die sich fair und ohne Streit trennen wollen. So ermöglicht man einerseits ein transparentes und reibungsfreies Verfahren und vermeidet andererseits später Nachteile zu erleiden, falls doch Streit aufkommt.

Für jede Scheidung wichtig sind:

  • die Heiratsurkunde
  • die Geburtsurkunden minderjähriger Kinder
  • der Ehevertrag (soweit vorhanden)

Bei Streit oder wenn einfach anwaltlicher Rat eingeholt werden soll, sind von Bedeutung:

  • Kontoauszüge
  • Bausparverträge
  • Informationen über jede Form von angelegtem Geld
  • Kaufverträge oder Wertgutachten bei Häusern und Eigentumswohnungen
  • Kfz-Briefe oder–Scheine Versicherungsverträge (z.B. Lebens-, Unfallversicherung)
  • Belege für den Kauf/das Erben von wertvollen Gegenständen des Hausrats
  • Kreditverträge

Falls Verfahrenskostenhilfe beantragt werden muss, werden benötigt:

  • aktuelle Verdienstbescheinigungen und / oder
  • Arbeitslosengeldbescheid und / oder
  • Sozialhilfebescheid, Mietvertrag oder Kontoauszüge über die Zahlung der Miete
  • Belege über Ausgaben für Versicherungen, Kreditverträge u.s.w., sowie gegebenenfalls Studienbescheinigungen und ähnliches

Die Frage, ob Sie überhaupt einen Anwalt benötigen, ist jedenfalls dann definitiv mit ja zu beantworten, wenn eine Scheidung beabsichtigt ist.

Im Scheidungsverfahren muss zumindest derjenige durch einen Anwalt vertreten sein, der den Scheidungsantrag stellt. Der andere Ehegatte braucht nur dann einen Anwalt, wenn es Streit gibt oder im Scheidungstermin Regelungen durch den Richter zu Protokoll erklärt werden sollen. Ob das der Fall ist, sollte am besten schon im Zusammenhang mit der Trennung geklärt werden.

Auf jeden Fall sollte der Gang zum Anwalt nicht auf die lange Bank geschoben werden, auch nicht wegen der Anwaltskosten, die sich durch frühzeitige Beratung nicht erhöhen. Der Anwalt wird nämlich nicht, wie oft angenommen, nach einzelnen Briefen oder Zeit bezahlt. Deswegen können und sollten Sie rechtzeitig einen Anwalt aufsuchen und sich zumindest im Rahmen einer Erstberatung informieren, damit Fehler von Anfang an vermieden werden. Auch die Chancen auf eine gütliche Einigung steigen durch eine frühe Kontaktaufnahme erheblich. Ohne Beratung durch einen Rechtsanwalt sollten keine Vereinbarungen getroffen werden. Sie bergen insbesondere im Familienrecht die Gefahr, entweder unwirksam zu sein oder später andere Folgen zu haben, an die man bei Abschluss nicht gedacht hat.