Hinweise für Ihr Testament

deren Beachtung ich dringend anrate:

nicht warten, bis es zu spät ist!
Niemand ist zu jung, um ein Testament zu errichten.

Wer andere nach seinem Tod bedenken oder auch schützen will, sollte das frühzeitig tun. Sollen z.B. minderjährige – oder noch nicht ganz „erwachsene“ - Kinder erben, muss sichergestellt werden, dass nicht ein unerwünschter Vormund oder eigennützige Bekannte zum Nachteil des Kindes handeln. Auch der eigene Ehegatte muß gegenüber Kindern abgesichert sein, insb. bei Patchworkfamilien. Selbst Eheleute ohne Kinder beerben sich i.d.R. nicht gegenseitig alleine. Im gesetzlichen Güterstand geht ¼ des Nachlasses z.B. an Geschwister, Nichten und Neffen des Verstorbenen! Sie gehören dann zur Erbengemeinschaft und sind unmittelbar am Wohnhaus, Bankguthaben u.s.w. beteiligt.

die richtige Form beachten!
Ein Testament muss nicht beim Notar, sondern kann auch privatschriftlich errichtet werden. Dann muss aber das gesamte Testament eigenhändig handschriftlich abgefasst und unterzeichnet werden. Ort und Datum sollten nicht vergessen werden. Wenn Ehegatten zusammen testieren, müssen beide unterschreiben.

mit Bedacht formulieren!
Bei vielen Testamenten kommt es zum Streit, weil Fachbegriffe falsch verwendet wurden oder Formulierungen nicht optimal sind. Juristischer Rat ist auf jeden Fall erforderlich, wenn detaillierte Regelun-gen getroffen werden sollen. Leider regiert bei Hinterbliebenen manchmal der Blick auf den eigenen Vorteil so sehr, dass jeder den Text genau so versteht, wie es für ihn am besten wäre.

weniger ist manchmal mehr!
Das Wichtigste ist, seine Erben und die Erbquoten zu nennen. Wer im Testament einfach alle Gegenstände seines Vermögens verteilt, schafft Unklarheiten bezüglich der gewollten Erbenstellung und der Erbquoten. Wenn dann auch noch einzelne Gegenstände am Todestag nicht mehr vorhanden sind oder einen ganz anderen Wert haben, ist Streit vorprogrammiert. Sog. Teilungsanordnungen zur Zuweisung bestimmter Gegenstände sind zwar möglich, sollten aber gut überlegt sein.

an Testamentsvollstreckung denken!
Manchmal sind die gewünschten Erben einfach überfordert (z.B. altersbedingt) oder setzen sich bewusst über den Willen des Erblassers hinweg. Gelegentlich sind auch schlicht zu viele am Nachlass beteiligt oder interessiert, um eine einvernehmliche Erbauseinandersetzung zu erreichen.

Vor allem bei größeren Vermögen kann es dann sinnvoll sein, eine Person seines Vertrauens als Testamentsvollstrecker einzusetzen. Wenn dieser das Amt annimmt, muss er die Weisungen des Erblassers ausführen, den Nachlass ordnungsgemäß verwalten und verteilen. Durch die Anordnung der Testamentsvollstreckung im Testament wird die Umsetzung Ihres Willens sichergestellt und es kann Streit unter den Erben vermieden werden.

abwägen, ob die Erben in die Planung einbezogen werden!
Das ist dann nicht zu vermeiden, wenn z.B. eine Schenkung zur Nutzung der Erbschaftsteuerfreibeträge im Vordergrund steht. Auch in anderen Fällen kann es durchaus sinnvoll sein, die Vermögensverteilung mit den Betroffenen zu besprechen.

Zunächst gilt aber: Solange Sie leben, gehört Ihr Vermögen nur Ihnen. Sie können jederzeit darüber verfügen und neue Entscheidungen treffen. Zu Ihren Lebzeiten sind diesbezügliche Diskussionen i.d.R. nur sinnvoll, wenn Sie auf mehr Einfluss nehmen wollen, als auf die bloße Verteilung des Vermögens nach Ihrem Tod.

den Pflichtteil nicht vergessen!
Wenn Sie Kinder, Ehegatten, eingetragene Lebenspartner oder Eltern (falls keine Kinder vorhanden sein sollten) im Testament übergehen, erhalten diese zum Ausgleich Pflichtteilsansprüche. Das kann für den Erben zu einem großen Problem werden und ist oft Auslöser für Gerichtsprozesse. Als Ausweg kommen Pflichtteilsverzichtverträge oder sogenannte Pflichtteilsstrafklauseln im Testament in Betracht.

auch das fertige Testament später nicht vergessen!
Prüfen Sie wenigstens alle paar Jahre, ob Ihr Testament noch passt und zwar zu Ihnen, Ihrem Vermögen, Ihren Erben oder einer neuen Gesetzeslage.

Besonderer Bedarf zur Errichtung oder Änderung eines Testaments besteht z.B., wenn

  • sich Ihr Vermögen verändert hat;
  • die Familie größer oder kleiner geworden ist;
  • eine Scheidung vor oder gerade hinter Ihnen liegt;
  • einer der Erben auf Sozialhilfe angewiesen oder überschuldet ist;
  • Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegen möchten.

RECHTSANWALT CHRISTIAN GRAUEL
FACHANWALT FÜR ERBRECHT

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